Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Bewertungszahl

Exfiltrierende Kanäle in Wasserschutzzonen verletzen ein höheres Schutz-/ Rechtsgut als in Bereichen ohne Wassergewinnung. Die Grundwasserbesorgnis ist eindeutig höherwertig anzusetzen als Störungen des Abwasserbetriebes durch Mängel, die mit technischen Mitteln des Kanalbetriebes zu beseitigen sind.

Folgende Bereiche werden gegeneinander abgegrenzt:

Einzugsgebiet IIIa: Das Entwässerungssystem liegt in der Wasserschutzzone IIIa.

Einzugsgebiet IIIb: Das Entwässerungssystem liegt in der Wasserschutzzone IIIb.

Sonstige Wasserrechte: Das Entwässerungssystem liegt nicht in einer Wasserschutzzone, es bestehen jedoch Wasserrechte, z.B. Anlagen zur Eigenwasserversorgung.

Übrige Exfiltration: Das Entwässerungssystem liegt nicht in einer Wasserschutzzone, sonstige Wasserrechte werden nicht berührt. Durch austretendes Abwasser können entweder das Grundwasser oder der umgebende Boden gefährdet werden.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist mit Exfiltration in den Leitungsgraben insbesondere zu rechnen bei:

  • Schäden der Zustandsklasse 0, 1 oder 2
  • Lage des Schadens in der Rohrsohle oder unterhalb des Wasserspiegels im Bemessungsfall.

Ein Transport in den umgebenden Boden ist vor allem bei gut durchlässigen, sorptionsschwachen Böden (Kies, Sand) zu erwarten.

Infiltration:
Das Entwässerungssystem liegt im Grundwasser. An Undichtigkeiten tritt Grundwasser in den Kanal ein.

Betrieb:
Die Funktion des Entwässerungssystems, d.h. die schadlose Ableitung des Abwassers ist beeinträchtigt, kann jedoch durch betriebliche Maßnahmen, zumindest vorläufig, wiederhergestellt werden (Schnitt von Wurzeleinwuchs, Entfernung von Ablagerungen, Verkrustungen etc.).

Liegen alle oder fast alle Kanäle in einem dieser Bereiche, kann eine weitere Differenzierung vorgenommen werden, z.B. im Hinblick auf die Bodenart oder den Abwasserstand zum Grundwasser.

Zur Berücksichtigung dieser Schutz-/Rechtsgüter sowie der Kanalart und Zustandsklasse wird die Bewertungszahl eingeführt.

Die Bewertungskennzahl errechnet sich nach folgender Gleichung:

BZ = ZKf · 105 + KAf · 104 + SRf · 103 + BP

BZ = Bewertungszahl

ZKf = Zustandsklassenfaktor

KAf = Kanalartfaktor

SRf = Schutz-/Rechtsgutfaktor

BP = Bewertungspunkte (falls die Bewertungspunkte nicht ermittelt werden können, können statt dessen die Zustandspunkte ZP verwandt werden.

Die Bewertungszahl gliedert die Entwässerungssysteme nach ihrer Zustandsklasse, der Kanalart, dem betroffenen Schutz-/Rechtsgut sowie den Bewertungspunkten (Tabelle 4.7.4.1.3-1) .

 
Tabelle 4.7.4.1.3-1: 

Faktoren zur Berechnung der Bewertungszahl nach dem Zustandsklassifizierungs- und Bewertungsmodell der ATV [ATVM149]

Zustandsklassenfaktor
Zustandsklasse ZKf
1 3
2 2
3 1
Kanalfaktor
Kanalart KAf
Schmutz−⁄Mischwasserkanal 5
Regenwasserkanal 2
Schutz−⁄Rechtsgutfaktor
Schutz−⁄Rechtsgut SRf
Wasserschutzzone IIIa 5
Wasserschutzzone IIIb 4
Sonstige Wasserrechte 3
Übrige Exfiltrationen 2
Infiltration 1
Betrieb 0

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)