Schachtprüfungen
Bezüglich der Prüfung neuverlegter bzw. sanierter Schächte und ihrer Rohranschlüsse gilt nach ATV-A 139 [ATVA139:1988] , daß diese sinngemäß nach DIN 4033 [DIN4033:1979] unter Beachtung folgender Ergänzungen auf Wasserdichtheit zu prüfen sind:
Der Prüfdruck wird durch Füllen des Schachtes mit Wasser bis auf Höhe Unterkante des Rahmens der Schachtabdeckung bzw. etwa verwendeter Auflageringe erzeugt.
Unter Beachtung der Vorfüllzeit nach DIN 4033 [DIN4033:1979] , Abschnitt 9.2 gelten die dort für Nennweiten über DN 1000 für Rohre mit normaler Wanddicke genannten Wasserzugabewerte (zul. w = 0,2 l/m2 benetzter Oberfläche, Prüfzeit 15 Minuten).
Auch in diesem Fall ersetzt seit 1997 die DIN EN 1610 [DINEN1610:1997] die o.g. Normen und Richtlinien. Sie gibt vor, daß die zur Aufrechterhaltung des Prüfdruckes, der sich aus der Füllung des Schachtes bis zum Geländeniveau ergibt, notwendige Wasserzugabe innerhalb der Prüfzeit von 30 Minuten 0,4 l/m2 benetzter innerer Oberfläche nicht übersteigen darf (Bild 4.5.1.6-1). Werden die Schächte zusammen mit der Kanalhaltung geprüft, beträgt die zulässige Wasserzugabe 0,2 l/m2 benetzter Oberfläche.
Nach ATV-M 143 Teil 6 [ATVM143-6:1998] ist die Dichtheitsprüfung bestehender Schächte vorzugsweise als Wasserdruckprüfung durchzuführen. Das Prüfobjekt wird bis 0,5 m oberhalb des Rohrscheitels der einbindenden Abwasserleitungen und -kanäle mit Wasser gefüllt. Innerhalb der Prüfzeit von 15 Minuten darf die zur Aufrechterhaltung des Prüfdruckes notwendige Wasserzugabe 0,4 l/m² benetzter Schachtwandung (inkl. des Schachtbodens) nicht überschreiten (Bild 4.5.1.6-2).