Protokollierung
Das Ergebnis der Dichtheitsprüfung ist durch ein Prüfprotokoll vor Ort exakt und umfassend wie folgt zu dokumentieren:
- Angaben zum Prüfobjekt,
- Prüfvorgaben sowie
- Meßwerte und Meßgrafik mit einem eindeutigen Prüfvermerk.
Um eine optimale und wirtschaftliche Weiterverarbeitung der Daten sicherzustellen, bietet sich der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung zusätzlich zu dem vor Ort zu erstellenden Prüfprotokoll an.
Das Prüfprotokoll ist für jede Prüfung getrennt zu erstellen. Es sollte nach [ATVM143-6:1998] im einzelnen beinhalten:
- Auftraggeber, Auftragnehmer, ggf. Projektleiter, Geräteführer, Prüfort, Datum und Uhrzeit, Straßenname, Haltungsnummer und/oder die Bezeichnungen der die Haltung begrenzenden Schächte;
- Bestandsdaten des zu prüfenden Objektes, wie z.B. Art des Objektes (haltungs-, abschnittsweise Dichtheitsprüfung oder Muffenprüfung), Nennweite, Querschnittsabmessungen, Prüflänge, Werkstoff, Kanalart, Baujahr, Ursprung der Längenmessung, Grundwasserstand;
- Angaben über Prüfvorschrift, Prüfdruck, Prüfzeit, Beruhigungszeit, zulässige Druckdifferenz bzw. zulässige Wasserzugabe;
- Angaben zum Meßergebnis: gemessene Druckdifferenz bzw. Wasserzugabe;
- Meßgrafik bei einer Luftüber- bzw. Unterdruckprüfung: grafische Darstellung des Druckverlaufes über die Prüfzeit mit Angabe des geforderten Prüfdruckes, der zulässigen Druckdifferenz, dem Beginn und Ende der erforderlichen Beruhigungszeit sowie dem Beginn und Ende der Prüfzeit;
- Prüfvermerk über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung mit der Unterschrift aller beteiligten Parteien.
Die Prüfprotokolle sind mit einer fortlaufenden Nummer zu versehen und systematisch zu archivieren.
Zwei beispielhafte Prüfprotokolle einer haltungsweisen Dichtheitsprüfung mit Luftüberdruck und einer Muffenprüfung mit Luftüberdruck nach [ATVM143-6:1998] sind im (Bild 4.5.1.7-1) und (Bild 4.5.1.7-2) dargestellt.