Bestehende Kanalabschnitte nach ATV-M 143 Teil 6
Bei der Muffenprüfung nach ATV-M 143 Teil 6 [ATVM143-6:1998] sind nachfolgende Randbedingungen einzuhalten (Bild 4.5.1.4.2.2-1) :
Die erforderlichen Prüfzeiten ergeben sich nach (Formel 4.5.1.4.2.2) :