Unterdruckprüfung
Die Prüfung mit Unterdruck unterlag bisher den gleichen Vorbehalten des ATV-A 139 [ATVA139:1988] wie die Prüfung mit Druckluft.
Gegenüber dem letztgenannten Prüfverfahren weist sie folgende zusätzliche Vorteile auf [Doutl83] :
- Wegfall des Gefährdungspotentials durch das unter Überdruck stehende große Haltungsvolumen
- Verschlußorgane einfacher und leichter
- Akustische Leckortung durch Feststellen der Geräuschquelle durch ein einströmendes Medium ist möglich.
Die o.a. Festlegungen bezüglich der Luftüberdruckprüfung gelten in gleichem Umfang sinngemäß für die Prüfung mit Unterdruck.
Über erste Versuche in der Bundesrepublik Deutschland, die Dichtheitsprüfung von Kanälen mit Unterdruck (Vakuum) durchzuführen, wird in [Hein89] [FI-Halbe] berichtet. In Analogie zur Prüfung mit Wasser wird hierbei die zu untersuchende Haltung mit einem Unterdruck von 0,5 bar (Absolutdruck) beaufschlagt. Liegt eine Undichtigkeit vor, so stellt sich ein Druckanstieg ein, der u.a. von Art und Umfang des Schadens, aber auch von der Art des durch die Schadensstelle eintretenden Mediums (Luft, Wasser oder entsprechende Gemische) abhängt.
Das einzige diesbezügliche Kriterium zur Prüfung neuverlegter bzw. sanierter Abwasserleitungen und -kanäle wurde von der Gußrohrindustrie entwickelt, die für ihre Produkte in Abhängigkeit der Nennweite die in (Tabelle 4.5.1.2.5-1) zusammengefaßten Grenzwerte festgelegt hat [Brune94] .
Grundlage der Unterdruckprüfung bestehender Entwässerungssysteme ist das in der (Tabelle 4.5.1.2.5-3) dargestellte Kriterium des ATV-M 143 Teil 6 [ATVM143-6:1998] .