Zeitpunkt der Messung
Auch die Wahl des Zeitpunktes der Abflußmessung richtet sich größtenteils nach deren Zweck. Die Messung muß vorrangig zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem der interessierende Abflußanteil möglichst isoliert von anderen Teilströmen betrachtet werden kann. Untersuchungen zur Bestimmung des Fremdwasseranteils durch Infiltration von Grundwasser werden beispielsweise bei Trockenwetter nachts gegen 2 Uhr durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt geht der Strom häuslichen Abwassers gegen Null, so daß in Einzugsgebieten mit geringer industrieller Nutzung und wenigen vergleichbaren Einrichtungen (z. B. Krankenhäusern) der gemessene Abfluß dem Volumenstrom an Fremdwasser entspricht.
Spezielle Fragestellungen werfen dagegen oft das Problem auf, daß der entsprechende Teilstrom nicht von anderen Abflußanteilen getrennt werden kann. Wenn beispielsweise die Fremdwassermenge ermittelt werden soll, die den Kanal durch den Fehlanschluß von Hausdränagesystemen erreicht, müssen zur Bestimmung des Spitzenzustroms Messungen während heftiger und langanhaltender Niederschläge im Winter und Frühjahr durchgeführt werden, die die Hausdränagen und damit den Kanal durch hohe Zuströme von Oberflächen- und Grundwasser belasten. Hier können Niederschlags- und Dränagewasser nicht durch die Wahl des Meßzeitpunktes getrennt werden [IKT98b] .