Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Untersuchungsbericht

Der Untersuchungsbericht ist haltungsweise zu erstellen. Er hat zu beinhalten [ATVM143-2:1999] :

  • Auftraggeber, Auftragnehmer, zugrundeliegende Planunterlagen, Untersuchungsort und -datum, Wetter, verantwortlichen Geräteführer, eingesetztes Kamerasystem sowie weitere Angaben über Art und Durchführung der Inspektion.

  • Schutzmaßnahmen.

  • Bestandsdaten der Haltung, wie z.B. Straßenbezeichnung, Haltungs- bzw. Schachtnummer, Entwässerungsverfahren, Querschnittsform und -abmessungen, Werkstoff, Baujahr.

  • Zustandsdaten, d.h. die Einmessung und Beschreibung von Seitenzuläufen und Schäden. (Die oft vom Fahrzeugführer vor Ort durchgeführte Einteilung in Schadensklassen ist nicht Bestandteil der Dokumentation.)

  • Die Zustandsdaten sind lagerichtig zu dokumentieren. Die Dokumentationsrichtung ist im allgemeinen die Fließrichtung.

  • Der Nullpunkt der Längenmessung ist anzugeben.

Die angefertigten Fotos sind dem Untersuchungsbericht eindeutig zugeordnet beizufügen. Die Ergebnisse des Untersuchungsberichtes sind in einem Plan übersichtlich darzustellen.

Wird die Untersuchung auf Videoband aufgezeichnet, kann es als Grundlage z.B.

  • für die nachträgliche Beurteilung und Überprüfung der Inspektion und
  • zur Feststellung von Zustandsänderungen

dienen. Die Videobänder sind systematisch zu archivieren, jedem Band ist ein berichtsbezogenes Zählerstands- bzw. Videolaufbandprotokoll beizugeben [ATVM143-2:1999] .

Die EDV-mäßige Erfassung der stationsbezogenen Untersuchungsdaten ist inzwischen Standard. Sie bietet z.B. die Möglichkeit, unmittelbar im Inspektionsfahrzeug Untersuchungsberichte mit geforderten Angaben (Bild 4.6.1-1) oder eine maßstäbliche Haltungsgrafik (Bild 4.6.1-2) mit gleichem Informationsgehalt zu erstellen. Letztere sollte mehrfarbig angelegt werden, um Kanalstammdaten oder Abzweige/Stutzen (schwarz) optisch von Schäden (rot) zu trennen. Andererseits sollte für Schäden, unabhängig von Art und Umfang des Schadens, einheitlich eine Farbe verwendet werden, um nicht den Eindruck von Zustandsklassifizierungen und -bewertungen zu erwecken. Allgemeine Angaben zum Untersuchungsablauf oder Bemerkungen sind in anderen Farben (blau, grün) darzustellen.

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Bild 4.6.1-1: 

Beispiel eines Untersuchungsberichtes der optischen Inneninspektion [FI-IfK]

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Bild 4.6.1-2: 

Nach einer Kanalinspektion erstellter Haltungszustandsplan [FI-Jtele]

 

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)