Erhebung, Erfassung und Fortführung der Daten
Die Erhebung der vorher festgelegten Grunddaten ist wegen des hohen Aufwandes nur einmal und möglichst vollständig in einem vorher festgelegten Format durchzuführen. Bei der Erfassung der Sachdaten ist zu beachten, daß eine eindeutige Zuordnung zu den Grunddaten gegeben ist. Die Ordnungsdaten werden aufgrund des gewählten Ordnungssystems festgelegt, die Stammdaten werden aus dem amtlichen Kartenwerk, den Kanalbestandsplänen, der Vermessung und ggf. einer Straßendatenbank entnommen. Die Zustandsdaten werden als Arbeitsergebnisse der Zustandserfassung, unter Beachtung des ATV-M 143 Teil 2 [ATVM143-2:1999] erhoben. Die Betriebsdaten können im Zuge von Wartungsmaßnahmen oder aus Arbeitsberichten gewonnen werden. Bei der Erhebung der hydraulischen Daten sind die Regeln des ATV-A 118 [ATVA118:1997] bzw. A 119 [ATVA119] , bei der Erhebung der Kostendaten die des ATV-A 133 [ATVA133b] zu beachten.
Die Datenerfassung erfolgt mittels menügeführter, formatierter Eingabemasken. Redundanzfreiheit ist grundsätzlich einzuhalten, die Daten sind bei der Übernahme in die Datenbank über geeignete Schnittstellen von entsprechenden Prüfprogrammen auf Plausibilität zu kontrollieren.
Unter der Fortführung der Daten wird die Änderung bestehender Daten sowie die Folgeerfassung von Zustands- und Betriebsdaten verstanden. Bei einer Änderung werden die bisherigen Daten überschrieben. Im Gegensatz dazu können bei der Folgeerfassung, unter Erhalt der bisherigen Daten, weitere Daten hinzugefügt werden, um sie miteinander vergleichen zu können.
Änderungen der Grunddaten und damit verbundene Auswirkungen auf die Sachdaten sind durch entsprechende Prüfroutinen anzuzeigen. Bei der Zweit- bzw. Folgeerfassung von Zustands- und Betriebsdaten ist ein Abgleich der erhobenen mit den in der Datenbank bereits erfaßten Daten erforderlich, um Widersprüche festzustellen.