Transport- und Führungseinrichtung
Bezüglich der Transport- und Führungseinrichtungen unterscheidet man zwischen nichtselbstfahrenden und selbstfahrenden Kameras.
Bei kleinen Rohrnennweiten, kurzen Haltungen und Anschlußkanälen wird die Kamera im allgemeinen direkt mittels endloser oder verlängerbarer Glasfiberstäbe durch die Leitung geschoben, wobei unter bestimmten Voraussetzungen selbst 90°-Bögen unproblematisch sind. Zur Führung oder Zentrierung der Kameraeinheit dienen radial angeordnete Bürsten, Kufenschlitten oder Rollwagen (Bild 4.3.2.1.2.2-1) . Die Anpassung an den jeweiligen Leitungsquerschnitt erfolgt durch unterschiedliche Schlitten- oder Wagengrößen bzw. durch Vorrichtungen für eine manuelle oder ferngesteuerte Höhenverstellung (Bild 4.3.2.1.2.2-2) (Bild 4.3.2.1.2.2-3) , wodurch eine verzerrungsfreie Betrachtung ermöglicht wird.
Bei der Inspektion von Kanalhaltungen können sowohl nichtselbstfahrende als auch selbstfahrende Kameras eingesetzt werden. Im erstgenannten Fall wird die Kamera mit einem Seil von Hand oder mittels einer Stahlseilwinde von Schacht zu Schacht durch die Leitung gezogen (Bild 4.3.2.1.2.2-4) ; es können jedoch auch mehrere Haltungen direkt hintereinander inspiziert werden [WPCF85] [NASSCO85a] .
Bei der Inspektion von Leitungen DN 100 bis DN 1500 werden heute am häufigsten selbstfahrende Kameras mit elektrisch angetriebenem Fahrwagen, auf denen die Kamera entweder fest, dreh-, schwenk-, kipp- oder hebbar montiert ist, eingesetzt, wobei die Stromversorgung sowohl extern durch ein mitgeführtes Kabel als auch durch eine eingebaute Batterie erfolgen kann (Animation 4.3.2.1.2.2-1) .
Das Fahrwerk (z.B. Räder oder Raupen, (Bild 4.3.2.1.2.2-1) (Bild 4.3.2.1.2.2-2) (Bild 4.3.2.1.2.2-4) muß so ausgebildet sein, daß der Fahrwagen in der Spur bleibt und ein Umkippen verhindert wird. Der ferngesteuerte Kamerawagen muß vor- und rückwärts mit regelbarer Geschwindigkeit fahren und nach Bedarf anhalten können [MURL90] . Bei Störungen wird die Kamera entweder über das zugfeste Kamerakabel oder ein spezielles Sicherungsseil zurückgezogen.
Die Fahrgeschwindigkeit ist meist stufenlos regelbar und kann z.B. bis 50 cm/s betragen, wobei Entfernungen unter Verwendung von Spezialkabeln, wie z.B. Glasfaserkabel, bis 4000 m möglich sind [FI-Optim] .
Eine Neuentwicklung stellt der Transport und die Positionierung der Kamera mit hydraulischem Antrieb dar. Er wird über Hochdruckwasserstrahlen realisiert, die über am Kameragehäuse installierte Düsen austreten (Bild 4.3.2.1.2.2-5) (Bild 4.3.2.1.2.2-6) . Der hydraulische Antrieb läßt das System nicht nur reibungsarm über Versätze und Bögen gleiten, sondern er reinigt die Leitung zugleich [NN94a] .
Bezüglich der bei der Inspektion einzuhaltenden Fahrgeschwindigkeit empfiehlt das ATV-M 143 Teil 2 [ATVM143-2:1999] : "Die optische Inspektion muß sorgfältig und mit einem dem Objektzustand angepaßten Arbeitsfortschritt (bei Fernsehuntersuchungen nicht mehr als 15 cm/s Fahrgeschwindigkeit) durchgeführt werden". In der Praxis ergibt sich damit eine durchschnittliche Inspektionsleistung von 1-3 cm/s [NN94a] .
Der Einsatz ferngesteuerter Kamera-Rohrwagen ist auch in nichtwasserführenden oder teilgefüllten Kanälen bis DN 1500 realisierbar (Bild 4.3.2.1.2.2-7) .
In teilgefüllten Kanälen DN 1500 bis DN 4500 kann die Inspektion auch mit einer auf einem Ponton installierten, vollschwenkbaren Kamera durchgeführt werden (Bild 4.3.2.1.2.2-8) .
Die jeweilige Entfernung der Kamera vom Schacht wird bei fast allen Kamerasystemen durch Längenvermessung des abgewickelten Kamerakabels bestimmt. Die Längenmeßeinrichtung muß die Länge der abgefahrenen Strecke auf 0,5 % (maximal 25 cm) genau messen können [ATVM143-2:1999] .