Indirekte optische Inspektion
Die älteste und einfachste Art, sich einen Überblick über den inneren Zustand geradlinig verlegter, nichtbegehbarer Kanäle zu verschaffen, ist das direkte Durchsehen ggf. unter Zuhilfenahme einer ausreichenden Beleuchtung. Zur Vereinfachung bedient man sich der Kanalspiegelung [Gürsc21] . Hierbei wird ein Spiegel unter 45° so vor das eine Haltungsende gehalten, daß ein ungehinderter Einblick möglich ist, wobei die Beleuchtung vom nächsten Schacht bzw. vom anderen Ende der Haltung oder, wenn vorhanden, von einem Lampenloch (Abschnitt 1.10) aus erfolgt (Bild 4.3.2.1.2-1) (Bild 4.3.2.1.2-2).
Mit dem Verfahren der Kanalspiegelung, einer in früheren Jahren ausschließlich angewendeten kostengünstigen Methode zur indirekten optischen Inspektion, können Lageabweichungen in horizontaler und vertikaler Richtung, größere Querschnittsdeformationen sowie Abflußhindernisse oder Einstürze zwar erkannt, jedoch kaum lokalisiert werden, falls diese nicht in unmittelbarer Nähe des Schachtes liegen.
Aufgrund dieser Nachteile wird diese Methode heute nicht mehr als gründliche Kanaluntersuchung anerkannt. Sie ist lediglich als Vor- oder Zwischenuntersuchung sowie zur Kontrolle von Reinigungsarbeiten zu vertreten.