Direkte optische Inspektion
Die direkte optische Inspektion erfolgt durch Inaugenscheinnahme beim Begehen oder Befahren. Sie stellt für die Bauwerke der Ortsentwässerung, wie z.B. Schächte oder Rückhaltebauwerke, aufgrund der Abmessungen oder der Geometrie in den meisten Fällen die einzige sinnvolle oder mögliche Maßnahme für die Feststellung des Istzustandes dar. In den Haltungen ist diese Methode entsprechend den "Sicherheitsregeln des Bundesverbandes der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand" (GUV 17.6) [GUV176a] erst ab DN 900 bei Kreisquerschnitten bzw. einer Höhe von 1000 mm bei Eiquerschnitten zulässig. Neben der Protokollierung des Istzustandes empfiehlt es sich, festgestellte Schäden mit Hilfe eines Fotoapparates bzw. einer Film- oder Fernsehkamera zu dokumentieren (Abschnitt 4.6). Dabei ist zu beachten, daß handelsübliche Blitzlichtgeräte in der Regel einen bei der Blitzauslösung funkenbildenden Kontakt haben.
Ein für diesen Anwendungsfall geeignetes Kanalinspektionssystem wird in [FI-Gully] beschrieben. Es besteht aus folgenden Komponenten (Bild 4.3.2.1.1-1) :
- Kanalfernsehkamera mit Zusatzbeleuchtung und ggf. Kontrollmonitor
- Elektronikbox
- Akkupaket
- Ohrhörer und Mikrofon
- Lichtwellenleiterkabel (LWL-Kabel).
Der Inspekteur steht über das LWL-Kabel in ständigem Kontakt zum Kanal-TV-Fahrzeug, in dem die aufgenommenen Bilder aufgezeichnet und protokolliert werden. Die Stationsangabe auf den Videoaufzeichnungen erfolgt ebenfalls durch das Kabel. Somit kann der Inspekteur direkt die Peripherie des Inspektionsfahrzeugs mitbenutzen und muß nicht vor Ort von Hand Protokolle aufnehmen.
Je nach Bedarf können im Rahmen der direkten optischen Inneninspektion weitere qualitative und quantitative Untersuchungsverfahren (Abschnitt 4.3.2.2) eingesetzt werden.
Besonders bewährt hat sich in den letzten Jahren der Einsatz von Endoskopen zur genauen optischen Untersuchung von Rohrverbindungen oder festgestellten Hohlräumen hinter der Kanalwand im Rahmen der Begehung. Hierfür muß ein Zugang vorhanden sein oder gebohrt werden.
Endoskope (Bild 4.3.2.1.1-2) bestehen aus einem Bildübertragungssystem sowie einer Lichtquelle, eingebaut in eine stabförmige starre (Boroskop oder Boreskop) oder schlauchartig flexible Sonde, die in den zu untersuchenden Hohlraum eingeführt wird. Die Brennweite des Objektivs an der Spitze des Endoskops bestimmt den Blickwinkel und ist dem Untersuchungszweck anzupassen. Das Bild kann durch ein Okular betrachtet oder mit einem elektronischen System direkt auf einen Bildschirm übertragen werden [FI-Storz] . Das Licht zur Ausleuchtung des Prüfraums wird vom Kaltlicht-Projektor über faseroptische Lichtleiter zur Spitze des Endoskops geleitet (Bild 4.3.2.1.1-3) . Der Lichtaustritt befindet sich in unmittelbarer Nähe des Objektivs, hierdurch wird eine helle und schattenfreie Ausleuchtung der Prüfstelle gewährleistet. Durch die Verwendung von Kaltlicht wird die Erwärmung des Prüfraums weitgehend vermieden. Dies ermöglicht die endoskopische Untersuchung auch in wärmeempfindlichen oder explosionsgefährdeten Bereichen [FI-Storz] .