Begehung
Die oberirdische Begehung und Inaugenscheinnahme der im Einzugsbereich der jeweiligen Kanalhaltung liegenden Straßen- oder Geländeoberfläche stellt die einfachste Art der Inspektion dar.
Hierbei können bereits mögliche Auswirkungen von Schäden der Kanalisationen, z.B. im Bereich der Schächte und der Straßendecke, erkannt und bei der Planung und Durchführung der Innen- bzw. Außeninspektion berücksichtigt werden.
Bei der Begehung sollte besonders auf folgende Punkte geachtet werden [ATVA147-1] [WPCFFD6] :
1. Situation im Bereich der Schächte
- Ist die Schachtabdeckung sichtbar oder wurde sie u.U. bei Straßenbauarbeiten mit zugedeckt?
- Wie ist der Zustand der Abdeckung und des Schachthalses?
- Liegt das Niveau der Schachtabdeckung über oder unter dem Straßenniveau (Setzung des Schachtes oder der Straße)? (Bild 4.3.1.1-1) (Bild 4.3.1.1-2) ;
- Sind Hinweise für den Austritt von Abwasser über die Schachtabdeckung (Überflutung) erkennbar? (Bild 4.3.1.1-3) .
2. Situation im Bereich der Haltungstrasse
- Veränderung der Bebauung;
- Veränderung des Straßenaufbaues;
- Änderung der Verkehrssituation;
- Bereich mit stehendem Wasser;
- Rißbildung in der Straßendecke.
Alle Daten, Feststellungen und Angaben sind zu protokollieren.