Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)

Bauwerks- und Baugrunderkundung durch Aufschlüsse

Als Ergebnis der Begehung der Leitungstrasse (Abschnitt 4.3.1.1) oder der Inneninspektion (Abschnitt 4.3.2) kann eine direkte Außeninspektion der Leitungszone und/oder der Kanäle und Bauwerke selbst notwendig sein. Hierbei werden entweder Baugrundaufschlüsse durchgeführt oder innerhalb einer zu erstellenden Baugrube oder begehbaren Vertikalbohrung die betreffenden Kanalbereiche oder Bauwerke freigelegt, so daß z.B. die Außenwandungen untersucht werden können.

Die letztgenannte Maßnahme, d.h. die Freilegung schadhafter Kanalhaltungsbereiche ist zeitaufwendig, verkehrsbehindernd und zum Teil kostspielig und bleibt deshalb Sonderfällen vorbehalten.

Die Baugrundaufschlüsse erfolgen entweder von der Geländeoberfläche oder einer Baugrube aus und dienen zur [DIN4021:1990] :

  • "Feststellung von Folge, Mächtigkeit und räumlicher Lage der einzelnen Schichten;
  • Feststellung von Art, Zusammensetzung und Zustand der einzelnen Schichten;
  • Feststellung der Wasserverhältnisse im Baugrund, Entnahme von Wasserproben;
  • Gewinnung von Proben für die bautechnische Beurteilung und für die Durchführung boden- und felsmechanischer Untersuchungen."

Hierfür stehen folgende Verfahren zur Verfügung

  • Schürfe und Bohrungen
  • Sondierungen.

Instandhaltung von Kanalisationen / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH / Redaktion: D. Stein, R. Stein (2001)