Anschlüsse
Da beim Einbau von Schächten der anstehende Boden gestört und damit setzungsempfindlich ist, muß mit gegenseitigen Lageänderungen zwischen Schacht und Rohrleitung gerechnet werden. Diesem Problem wurde lange Zeit keine Beachtung geschenkt, so daß relativ viele Schäden in den Anschlußleitungen und -kanälen in Form von Querrissen aufgetreten sind.
Bereits in den 70er Jahren dieses Jahrhundert wurde gefordert, "die Rohranschlüsse an Schacht- und Bauwerkswänden müssen gelenkig ausgebildet werden, um Bruchschäden durch Scherbeanspruchungen auszuschließen. Die Anschluß- und Gelenkstücke richten sich nach den entsprechenden Rohrnormen" [ATVA2411:1978] .
Diese Forderung ist auch in der neuesten Auflage des ATV-A 241 [ATVA2411:1978] von 1995 gleichlautend enthalten und gilt nach DIN 4034 [DIN4034-1:1993] auch für nachträgliche Anschlüsse. Sie wird am sichersten durch die Anordnung von vier gelenkigen Rohrverbindungen möglichst nahe am Schacht in Form von Kurzrohren (Gelenkstücken) mit einer Länge von 1,3 m ≥ L ≥ 0,5 m realisiert (Bild 1.8.1-1) .
Bezüglich der Gelenkerzeugung haben sich folgende zwei Varianten bewährt:
Variante 1 (Gelenkerzeugung mit Anschlußstück vor der Schachtwandung) Diese Variante ist gekennzeichnet durch die Erzeugung des doppelten Gelenkes vor der Schachtwandung. Als Anschlußstücke werden entweder solche mit Muffe und/oder mit Spitzende verwendet. Dabei handelt es sich um entsprechend abgelängte Beton- bzw. Stahlbetonrohre oder auch Rohre anderer Werkstoffe, die in vorhandene oder nachträglich hergestellte Schachtanschlußöffnungen einbetoniert bzw. eingemauert werden.
Variante 2 (Gelenkerzeugung mit Anschlußstück in der Schachtwandung) Im Unterschied zur Variante 1 befindet sich in diesem Fall jeweils ein Gelenk in der Schachtwandung. In der Regel werden Anschlußstücke in Form von Muffenverbindungen werkseitig in die Schachtfertigteile einbetoniert oder in nachträglich hergestellte Bohrungen eingeklebt, wodurch Abwasserrohre verschiedenster Werkstoffe in die Schächte eingebunden werden können. Beispiele beider Varianten zeigen (Bild 1.8.1-2) , (Bild 1.8.1-3) , (Bild 1.8.1-4) , (Bild 1.8.1-5) , (Bild 1.8.1-6) , (Bild 1.8.1-7) .
Weitere Möglichkeiten, Schachtanschlüsse für unterschiedliche Rohrwerkstoffe herzustellen, zeigen (Bild 1.8.1-8), (Bild 1.8.1-9) und (Bild 1.8.1-10) . Bei beiden dargestellten Varianten werden zunächst die Anschlußöffnungen in der Schachtwand mit Kernbohrungen hergestellt. Die Abdichtung des Einbindungsbereiches erfolgt entweder durch eine bohrringähnliche Spezialdichtung (Bild 1.8.1-8) (Bild 1.8.1-9) oder mit Hilfe einer Dichtungsmanschette (Bild 1.8.1-10) . Die Dichtungsmanschette wird mit einem inneren Klemmring an die Bohrlochleibung gepreßt. Die Abdichtung zum Anschlußrohr erfolgt mit Hilfe einer Schlauchschelle.