Asbestzement / Faserzement
Von etwa 1930 bis Ende der 80er Jahre wurden Asbestzementrohre im Wickelverfahren aus einer homogenen Mischung aus Asbest, Zement und Wasser hergestellt, in der Kanalisation verwendet [Asbest77] .
Eine Übersicht über die für Asbestzementrohre geltenden Normen, Nennweiten- und Anwendungsbereiche gibt (Tabelle 1.7.9-1) .
Rohrart Benennung |
Maßnorm |
Technische Lieferbedingungen |
Werkstoff |
Nenndruck− stufe |
Nennweiten− bereich |
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Asbestzementrohre für Druckrohrleitungen |
DIN 19800 Teil 1 |
DIN 19800 Teil 2 |
Asbestzement nach DIN 19800 Teil 2 |
2,5 − 16 | 65 bis 2000 | |
Asbestzement− Abflußrohre |
mit Muffe |
DIN 19831 Teil 1 |
DIN 19830 |
Asbestzement nach DIN 19830 |
drucklos | 50 bis 200 |
ohne Muffe |
DIN 19841 Teil 1 |
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Asbestzementrohre für Abwasserkanäle |
DIN 19850 Teil 1 |
DIN 19850 Teil 1 |
Asbestzement nach DIN 19850 Teil 1 |
drucklos | 100 bis 1500 |
Bedingt durch das Herstellungsverfahren wurden nur Rohre mit Kreisquerschnitt produziert, die in ihrer Nennweite auch über die Norm hinausgehen konnten. So wurden z.B. von der Industrie für Freispiegelleitungen Asbestzementrohre nach DIN 19850 [DIN19850a] bis DN 2500 angeboten. Die Baulängen der Rohre betrugen 4,0 m bzw. 5,0 m.
Hinsichtlich der Tragfähigkeit wurden nach DIN 19850 [DIN19850a] zwei Rohrklassen unterschieden, die Klasse A (Standardklasse) mit Wanddicken z.B. von 11 mm bei DN 250 bzw. 52 mm bei DN 1500 und Klasse B (schwere Klasse) mit Mindestwanddicken z.B. von 12 mm bei DN 250 bzw. 62 mm bei DN 1500.
Asbestzementdruckrohre wurden in den Nennweiten von DN 65 bis DN 2000 für Nenndrücke von 5 bar bis 16 bar hergestellt.
Bei der Verwendung von Rohren für Misch- und Schmutzwasserkanäle schrieb die DIN 19850 [DIN19850a] einen inneren Korrosionsschutz vor. Zur Anwendung kamen dabei Anstriche auf der Basis von
- Steinkohlenteerpech
- Bitumen
- Epoxidharz.
Mit Ausnahme der Abflußrohre nach DIN 19831 [DIN19831] , deren Verbindung über eine Muffe mit einer Elastomerdichtung erfolgte, wurden seit jeher alle Asbestzementrohre glattschäftig und mit losen Dichtelementen (Kupplungen) geliefert, da das Herstellungsverfahren keine monolithisch angeformten Muffen erlaubte.
Die Rohrverbindung, die sogenannte Reka-Kupplung, welche den Vorzug des selbstdichtenden Lippenprofils mit dem des Keildichtungsprinzips vereinte (Bild 1.7.9-1) , hatte ihren Ursprung in der 1916 in Italien von der SA. Eternit entwickelten Simplex-Kupplung. Sie bestand aus einer Überschiebkupplung aus Asbestzement mit zwei Kammern, in die zwei mehrlippige Dichtringe eingelegt waren. In Kupplungsmitte befand sich eine weitere Kammer, in der ein Distanzring (Gummianschlagring) saß. Beim Aufschieben der Kupplung diente dieser Ring als Montageanschlag und im Betrieb als elastischer Verschluß der Rohrstoßfuge.
Für drucklose Leitungen im Nennweitenbereich < DN 350 wurde die Reka-Kupplung modifiziert (RKG) durch Einsparung der spanabhebenden Bearbeitung (Kalibrierung) der Spitzenden. Sie überbrückt die dadurch bedingten größeren Durchmessertoleranzen der Kanalrohre durch längere Dichtlippen (Bild 1.7.9-2) .
Bis vor einigen Jahren wurden auch Vortriebsrohre aus Asbestzement DN 200 bis DN 2000 in der geschlossenen Bauweise verlegt [Stein85c] [Stein85b] . Sie unterlagen in ihren Maßen, Lieferbedingungen und Prüfungen DIN 19800 [DIN19800] und DIN 19850 [DIN19850a] sowie den Zulassungsbescheiden Z 30.1-1 und Z 30.1-2 des Institutes für Bautechnik, Berlin. Die Regelbaulänge betrug 4 m und 5 m, insbesondere im Nennweitenbereich bis DN 400 kamen auch Rohre mit 1 m Baulänge zum Einsatz.
Einen Überblick über die möglichen Varianten der Rohrverbindung vermitteln (Bild 1.7.9-3) , (Bild 1.7.9-5), (Bild 1.7.9-4) , (Bild 1.7.9-6) , (Bild 1.7.9-7) .