Offene Bauweise
Bis vor wenigen Jahren wurden die Kanäle in der Bundesrepublik Deutschland fast ausschließlich in der offenen Bauweise, d.h. durch Ausheben eines Grabens, Verlegen der Leitung im Schutze einer Böschung oder eines Verbaues und anschließendes Verfüllen des Grabens, hergestellt (Grabenleitung) (Bild 1.6.1-1) .
Die wichtigsten Regelwerke für den Bau von Kanälen in offener Bauweise sind die DIN 4033 [DIN4033:1979] und das ATV-A 139 [ATVA139:1988] , die zukünftig von der DIN EN 1610 "Technische Regeln für die Bauausführung von Abwasserleitungen und -kanälen" [DINEN1610:1997] abgelöst werden. Weitere diesbezügliche Vorschriften und Richtlinien wurden von einzelnen Städten, z.B. Sielbauvorschrift der Freien und Hansestadt Hamburg [Hambu79b] , erlassen.
Je nach Erfordernis sind bei dieser Bauweise unterschiedliche Grabenquerschnitte vom geböschten Graben bis hin zu Gräben mit senkrechten Wänden möglich [Stein88d] . Daneben kommen auch Kombinationen, wie z.B. Stufengräben mit senkrechten, geböschten oder teilweise geböschten Grabenwänden vor (Bild 1.6.1-2) (Bild 1.6.1-3) (Bild 1.6.1-4) .
Durch den Grabenaushub ergeben sich unterschiedliche Baugrundzonen und zwar der anstehende ungestörte Baugrund (anstehender Boden nach DIN EN 1610 [DINEN1610:1997] ) sowie der gestörte Baugrund im Bereich des Grabenquerschnittes bzw. in der Dammschüttung. Die Abmessungen des gestörten Baugrundbereiches werden durch die Grabentiefe und -breite bestimmt. Die Gesamtgrabenbreite setzt sich dabei aus der Mindestgrabenbreite zuzüglich der Dicke des Verbaus zusammen, die beispielsweise beim senkrechten Normverbau mit Tafelprofilen und waagerechten Gurtungen 0,4 m betragen kann. Im Querschnitt selbst unterscheidet man zwischen der Leitungszone und der Hauptverfüllung.