Schutzmaßnahmen gegen Gefahren bei starker Wasserführung
"Vor Beginn der Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen sind Schutzmaßnahmen zu treffen, die Gefährdungen durch die Wasserzuführung vermeiden, z.B. durch
- Sperrung bzw. Umleitung der Abwasserzuflüsse,
- Benachrichtigung der Einleiter in den Streckenabschnitt, in und an dem die Arbeiten ausgeführt werden,
- Beachtung der Wetterlage,
- Abschalten von Pumpen, die Wasser in gefährlichen Mengen in den Streckenabschnitt fördern, sowie Sichern gegen unbefugtes Wiedereinschalten bzw. Sicherstellen des Wiedereinschaltens erst nach gegenseitiger Absprache" [GUVV95] .
Beim Einsatz von Absperrgeräten sind erhöhte Schutzmaßnahmen erforderlich (z.B. Kontrollmöglichkeit bei Verbinden mehrerer Absperrgeräte hintereinander, formschlüssige Sicherung der Absperrgeräte gegen Verschieben).
"Mit Einleitern erheblicher Wassermengen oder möglicher Stoffe, von denen Gefahren ausgehen können, muß Beginn und Ende der Arbeiten schriftlich vereinbart werden.
Bei drohenden Niederschlägen sind auch die Verhältnisse in weiter entfernt liegenden Gebieten zu beachten, soweit Arbeiten in einem Streckenabschnitt durchgeführt werden, deren Abwasserzufluß - bei Regen- und Mischwasserzuleitungen - aus diesen Gebieten gespeist wird.
Bei plötzlichem Einsetzen stärkerer Wasserführung oder bei einsetzendem Gewitterregen ist die Arbeit in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen einzustellen. Diese Räume sind sofort zu verlassen.
Bei Arbeiten in oder an abwassergefüllten Bauwerken, Räumen oder Becken, bei denen Ertrinkungsgefahr besteht, sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Dies wird z.B. erreicht, wenn Auftriebshilfsmittel getragen werden. Bei Wassertiefen unter 1,30 m kann auf das Tragen eines Rettungskragens verzichtet werden.
Bei hohen Strömungsgeschwindigkeiten sind Maßnahmen zu treffen, die ein Abtreiben verhindern" [GUVV95] .