Seilsicherung
"Jeder Einsteigende muß einen Auffanggurt bzw. eine Rettungshose tragen. Der zuerst Einsteigende ist mit einem Sicherheitsseil zu sichern, um eine schnelle und sichere Rettung jederzeit zu ermöglichen. Das Seil darf erst nach Verlassen des Schachtes wieder abgelegt werden. Von der Seilsicherung kann abgesehen werden, wenn die umschlossenen Räume abwassertechnischer Anlagen nicht tiefer als 2 m sind" [GUVV95] . Die Seilverbindung zur Person über Tage darf erst dann abgelegt werden, wenn die Sicherheit auf andere Weise gewährleistet ist.