Maßnahmen zur Selbstrettung
"Muß bei Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen von mehr als 5 m Tiefe die Seilsicherung gelöst werden, ist von jedem Einsteigenden ein frei tragbares, von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkendes Atemschutzgerät zur Selbstrettung mitzuführen (Bild 7.3.2.7.4-1) (Bild 7.3.2.7.4-2) . Dies gilt auch für einen längeren Aufenthalt in umschlossenen Räumen aufgrund ihrer großen Ausdehnung bzw. erschwerter Fluchtwege bei einer Tiefe bis zur Schachtsohle von weniger als 5 m. Wird zur Arbeit ein von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkendes Atemschutzgerät der Gerätegruppe 2" (Gerätegewicht < 5 kg) bzw. 3 (Gerätegewicht > 5 kg) "mitgeführt, kann auf die Mitnahme eines Selbstretters verzichtet werden" [GUVV95] .