Rettungsmaßnahmen und Erste Hilfe
Es ist sicherzustellen, daß bei einem Notfall die notwendigen Rettungsmaßnahmen von den Versicherten selbst eingeleitet werden können bzw. Erste Hilfe geleistet werden kann. Dies erfordert, daß in jeder Gruppe von höchstens 20 Versicherten mindestens ein Ersthelfer ist. Bei mehr als 20 Versicherten müssen mindestens 10 % Ersthelfer sein. Ersthelfer müssen mindestens alle drei Jahre an einem Fortbildungs- und Wiederholungslehrgang teilnehmen.