Rettungsausrüstung
"Den Versicherten ist mindestens folgende Rettungsausrüstung zur Verfügung zu stellen:
- ein frei tragbares von der Umgebungsatmosphäre unabhängig wirkendes Atemschutzgerät,
- ein Abseil- und Rettungshubgerät mit Sicherheitsseil und Auffanggurt,
- eine betriebsfertige explosionsgeschützte Handleuchte,
- ein Verbandkasten nach DIN 13157 "Erste-Hilfe-Material; Verbandkasten C" und
- eine Löscheinrichtung (z.B. Handfeuerlöscher).
Von der Bereitstellung und Vorhaltung eines Abseil- und Rettungshubgerätes kann abgesehen werden, wenn die umschlossenen Räume von abwassertechnischen Anlagen
- nicht tiefer als 2 m sind,
- nicht tiefer als 5 m sind und hier mit keinen besonderen Gefahren zu rechnen ist,
- der Einsteigende von mindestens zwei Personen mit Seilen gesichert ist.
Die gesamte Rettungsausrüstung ist gegen Verschmutzung zu schützen und in betriebssicherem Zustand zu halten. Die Unterbringung in einem "Rettungskasten" wird empfohlen. Die Rettungsausrüstung muß immer in unmittelbarer Nähe der Einstiegstelle (z.B. im Gerätewagen) bereitgehalten werden" [GUVV95] .