Schutzmaßnahmen beim Betrieb
Zum Schutz von Leben und Gesundheit der Versicherten sind vor Beginn und während der Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen besondere Maßnahmen zu treffen. Dazu zählen:
- Vorbereitende Maßnahmen (Abschnitt 7.3.2.1) ,
- Ermittlung von Gefahren und Stoffen (Abschnitt 7.3.2.2) ,
- Ermittlung von Einrichtungen (Abschnitt 7.3.2.3) ,
- Schutzmaßnahmen gegen Absturz und gegen Gefahren durch Stoffe (Abschnitt 7.3.2.4.1) ,
- Schutzmaßnahmen gegen Gefahren durch elektrischen Strom (Abschnitt 7.3.2.5) ,
- Schutzmaßnahmen gegen Gefahren durch Einrichtungen (Abschnitt 7.3.2.6) ,
- Schutzmaßnahmen beim Einsteigen und Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen (Abschnitt 7.3.2.7.1) ,
- Rettungsausrüstung (Abschnitt 7.3.2.8) .