Schutzmaßnahmen
Man unterscheidet bezüglich der Schutzmaßnahmen zwischen
- persönlicher Eignung, Unterweisungen und Organisation (Abschnitt 7.3.1)
- sowie den Schutzmaßnahmen beim Betrieb (Abschnitt 7.3.2) , den Maßnahmen zur Rettung (Abschnitt 7.3.2.9) und für Erste Hilfe (Abschnitt 7.3.2.9) .