Was sind Dränagen?
Wohin mit dem Dränagewasser?
Einige Kommunen erteilen Ausnahmegenehmigungen zur Einleitung von Dränagewasser in die öffentliche Kanalisation, wenn
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es sich bei dem Dränagewasser um versickerndes Regenwasser im ehemaligen Baugrubenzwickel handelt,
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das Dränagewasser aus Regenwasser resultiert, welches sich bei Starkregenereignissen auf bindigen Bodenschichten aufstaut.
Nicht erlaubt wird ein Dränageanschluss in den meisten Kommunen, wenn
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nichtbindiger, durchlässiger Boden vorliegt und das Grundwasser in Höhe der Gründungssohle oder darüber ansteht,
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bindiger Boden, z.B. Lehm ansteht und in Höhe der Gründungssohle ein deutlich darüber liegender eingepegelter Stauwasserhorizont vorliegt.