Wie sind Gebäude gegen Grund- und Schichtenwasser zu schützen?
Grundwasser [[DIN4049-1:1992]] darf grundsätzlich - abgesehen von einigen Ausnahmen wie Grundwasserabsenkungen im Zuge einer Baumaßnahme oder einer Bodensanierung - nicht in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet werden [[DIN1986:2002]].
Dabei wird Grundwasser als unterirdisches Wasser definiert, unabhängig vom Abstand zur Geländeoberfläche.
Gebäude sind gegen von außen eindringendes Wasser zu schützen. Hier sind folgende Fälle zu unterscheiden:
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Das Gebäude ist in stark durchlässigem Boden gegründet: Hier ist keine Bauwerksabdichtung oder Dränage erforderlich (Bild 7.1-1).
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Das Gebäude ist in bindigem Boden gegründet: Es ist eine Dränage [[DIN18195 Beiblatt 1]] vorzusehen (Bild 7.1-22).
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Das unterkellerte Gebäude liegt im Grundwasser: Der Keller ist als wasserdichte Betonwanne auszubilden (Bild 7.1-3).
1. Kelleraußenwand
2. Abdichtung
3. Kellersohle
4. Kiesbeet
5. Randstein
6. Baugrubenverfüllung
7. Durchlässiger Boden