Bürgerinformation Grundstücksentwässerung / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Redaktion: R. Stein (Aktualisierung 2018) (2007)

Wie sind Gebäude gegen Grund- und Schichtenwasser zu schützen?

Grundwasser [[DIN4049-1:1992]] darf grundsätzlich - abgesehen von einigen Ausnahmen wie Grundwasserabsenkungen im Zuge einer Baumaßnahme oder einer Bodensanierung - nicht in öffentliche Abwasseranlagen eingeleitet werden [[DIN1986:2002]]. 

Dabei wird Grundwasser als unterirdisches Wasser definiert, unabhängig vom Abstand zur Geländeoberfläche.

Gebäude sind gegen von außen eindringendes Wasser zu schützen. Hier sind folgende Fälle zu unterscheiden:

  • Das Gebäude ist in stark durchlässigem Boden gegründet: Hier ist keine Bauwerksabdichtung oder Dränage erforderlich (Bild 7.1-1).

  • Das Gebäude ist in bindigem Boden gegründet: Es ist eine Dränage [[DIN18195 Beiblatt 1]] vorzusehen (Bild 7.1-22).

  • Das unterkellerte Gebäude liegt im Grundwasser: Der Keller ist als wasserdichte Betonwanne  auszubilden (Bild 7.1-3).

Bild 7.1-1: 

Unterkellertes Gebäude ohne Dränage [Quelle: STEIN Ingenieure GmbH]

1. Kelleraußenwand
2. Abdichtung
3. Kellersohle
4. Kiesbeet
5. Randstein
6. Baugrubenverfüllung
7. Durchlässiger Boden

Bild 7.1-2: 

Unterkellertes Gebäude mit Dränage [Quelle: STEIN Ingenieure GmbH]

1. Kelleraußenwand
2. Abdichtung
3. Dränagematte
4. Kellersohle
5. Kiesbeet
6. Randstein
7. Baugrubenverfüllung
8. Durchlässiger Boden
9. Undurchlässiger Boden
10. Filtervlies
11. Kiespackung
12. Dränrohr

Bild 7.1-3: 

Unterkellertes Gebäude mit "Weißer Wanne" [Quelle: STEIN Ingenieure GmbH]

1. Kelleraußenwand
2. Abdichtung
3. Kellersohle
4. Kiesbeet
5. Randstein
6. Baugrubenverfüllung
7. Grundwasser

Bürgerinformation Grundstücksentwässerung / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Redaktion: R. Stein (Aktualisierung 2018) (2007)