Bürgerinformation Grundstücksentwässerung / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Redaktion: R. Stein (Aktualisierung 2018) (2007)

Wie setzen sich die Abwassergebühren zusammen?

Abwassergebühren sind Benutzungsgebühren für die öffentlichen Abwasseranlagen, die von der Kommune oder Stadt zur Deckung der anfallenden Kosten, die bei der Entsorgung von Abwasser entstehen, erhoben werden. Jeder, der Regenwasser oder Schmutzwasser in einen Kanal einleitet, muss abhängig von der eingeleiteten Menge Gebühren bezahlen.

Die Festsetzung der Gebühren kann entweder nach dem "Frischwassermaßstab" oder nach dem "gesplitteten Gebührenmaßstab" (Bild 5-1) erfolgen.

Bild 5-1: 

Berechnung der Abwassergebühr beim gesplitteten Maßstab [Quelle: STEIN Ingenieure GmbH]

Beim "Frischwassermaßstab" werden die Gebühren über den Trinkwasserverbrauch festgelegt. Es wird unterstellt, dass die eingeleitete Abwassermenge im gleichen Verhältnis zum Trinkwasserverbrauch steht. Das anfallende Regenwasser eines Grundstückes wird bei dieser Bemessungsgrundlage nicht gesondert ausgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass die Kosten für die Regenwasserableitung bei allen Einleitern annähernd gleich ist.

Die Erhebung der Abwassergebühr nach dem "gesplitteten Maßstab" erfolgt getrennt nach häuslichem Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und Regenwasserabfluss (Niederschlagswassergebühr).

Die Höhe der zu zahlenden Schmutzwassergebühr hängt von der bezogenen Frischwassermenge [m3] ab, da man davon ausgeht, dass nahezu das gesamte Frischwasser als Abwasser in den Kanal eingeleitet wird.

Bild 5-2: 

Angeschlossene und nicht angeschlossene Grundstücksflächen [Quelle: STEIN Ingenieure GmbH]

nicht angeschlossene Flächen:
1. Rasen-/Gartenflächen
angeschlossene Flächen:
2. Hausdach
3. Zuwegungen, Terrassen
4. Garagendach
(teilw.) versickerungsfähige Flächen:
5. Garagenzufahrt

Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche [m2], von der Regenwasser in die Kanalisation gelangen kann. Die Ermittlung der angeschlossenen Flächen erfolgt über Befliegung oder Begehung. Die Aufteilung in Schmutzwasser und Regenwasser macht die Gebühren verursachergerecht, d.h. für die Entsorgung des stärker verschmutzen Abwassers, das auch in der Reinigung mehr Kosten verursacht, ist ein höherer Anteil zu zahlen, als für das wenig verschmutzte Regenwasser.

Außerdem ist in vielen Entwässerungsgebührensatzungen vorgesehen, dass der Grundstückseigentümer die Höhe der Regenwassergebühr durch Entsiegelung von Flächen oder Anlagen zur Rückhaltung, Versickerung, Speicherung oder Nutzung des Niederschlags reduzieren kann.

Die Gebühren sind je nach Kommune sehr unterschiedlich. Sie sind maßgeblich abhängig von den erforderlichen Aufwendungen für das Gesamtnetz, die u.a. durch die Stadtstruktur und die Topographie bestimmt werden.

Die Minimal- und Maximalwerte der Gebühren im Jahr 2004 lagen bei:

 
Tabelle 5-1: 

Übersicht über die Höhe der Abwassergebühren in NRW (http://www.steuerzahler-nrw.de/download/abwasser2004.pdf ,Stand 2004)

Gebührenmaßstab min max
Frischwassermaßstab 1,79 € (Heek) 6,00 € (Hellental)
Gesplitteter Maßstab (Schmutzwasser / Regenwasser) 1,42/0,40 € (Münster) 4,25/0,80 € (Blomberg)

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