Welche Folgen hat ein Rückstau?
Wenn Abwasser aus der Kanalisation in das Gebäude gelangt kann das weitreichende Folgen haben:
-
Schlamm- und Fäkalienablagerungen im Keller
-
Zerstörung von Mobiliar, Elektrogeräten und anderen Gegenständen
-
Zerstörung von Wandverkleidungen und Fußbodenbelägen
-
Beschädigung von Stromleitungen in den Wänden
-
Geruchsprobleme und Bauwerksdurchfeuchtung
-
Gesundheitsrisiken durch Keime im Abwasser
-
hoher Reinigungsaufwand
-
hohe Instandsetzungskosten
Wer haftet für die Folgen des Rückstaus?
In der Regel müssen Grundstückseigentümer die Folgekosten von Kellerüberflutungen selbst tragen und haften dabei auch gegenüber ihren Mietern.
Ein Versicherungsschutz besteht nur bei Grundstücksentwässerungsanlagen, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und ordnungsgemäß betrieben wurden. Bei fehlender oder nicht ordnungsgemäß (Einfamilienhaus: einmal jährlich) gewarteter Rückstausicherung können die Versicherungen Entschädigungen einschränken oder ablehnen.
Die Gemeinden können in der Regel – selbst wenn die Abwasserkanäle zu klein dimensioniert sind – nicht für die Schäden haftbar gemacht werden, da in der Satzung Rückstausicherungen gefordert werden.