Bürgerinformation Grundstücksentwässerung / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Redaktion: R. Stein (Aktualisierung 2018) (2007)

Was versteht man unter Grundstücksentwässerung?

Die umweltgerechte Entsorgung des Abwassers erfolgt über ein ganzheitliches System bestehend aus den privaten Leitungen (Grundstücksentwässerung) und den öffentlichen Kanälen (Kanalisation).

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Bild 2-1: 

Begriffsdefinitionen [Quelle: STEIN Ingenieure GmbH]

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Bild 2-2: 

Begriffsdefinitionen [Quelle: STEIN Ingenieure GmbH]

Die Grundstücksentwässerung ist ein System zur Ableitung des Schmutz- und Regenwassers aus der Gebäudeentwässerung zur Kanalisation oder einer sonstigen Entsorgungseinrichtung (z.B. Kleinkläranlage) [[Stein98c]]. Sie besteht in der Regel aus Grundleitungen und dem Anschlusskanal.

Der Anschlusskanal ist die Leitung vom Anschlussstutzen oder Abzweig am öffentlichen Kanal bis zur ersten Reinigungsöffnung auf dem Grundstück (z.B. Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im/am Haus oder Revisionsöffnung im Keller, (Bild 2-1)) oder - falls keine Reinigungsöffnung vorhanden ist - bis zur Grundstücksgrenze, (Bild 2-2) [DIN4045:1985].

Animation 2-1: 
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Bild 2-3: 

Trennsystem [Quelle: STEIN Ingenieure GmbH]

Grundleitungen sind unzugänglich unter der Grundplatte des Gebäudes oder im Erdreich verlegte Abwasserleitungen, die an den Anschlusskanal anschließen [DIN1986:2002]. Im Normalfall fließt das Abwasser im freien Gefälle ab, es kann in Ausnahmefällen aber auch über eine Hebeanlage gepumpt werden.

Wird das Abwasser nach Regenwasser und Schmutzwasser getrennt in separaten Leitungen abgeleitet, so spricht man von einem Trennsystem (Bild 2-3).

Gelangen Schmutz- und Regenwasser in ein gemeinsames Ableitungssystem, so nennt man dies Mischsystem (Animation 2-1).

Die Schnittstelle zwischen dem privaten und dem öffentlichen Entwässerungsbereich wird von der Kommune in der Entwässerungssatzung festgelegt.

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Bild 2-4: 
Möglichkeiten für die Definition des privaten Entwässerungsbereiches [Quelle: STEIN Ingenieure GmbH]

In der Praxis gängige unterschiedliche Definitionen für die Schnittstelle sind:

  • Grundstücksgrenze oder Revisionsschacht auf dem Grundstück,

  • Stutzen oder Abzweig am öffentlichen Kanal,

  • Gebäudeaußenkante.

Der private Entwässerungsbereich - und damit der Zuständigkeitsbereich des Grundstückseigentümers - umfasst die gesamte Grundstücksentwässerung bis zur definierten Schnittstelle.

Der Grundstückseigentümer ist für die ordnungsgemäße Herstellung, Funktion und Instandhaltung seiner Grundstücksentwässerungsanlage verantwortlich. Unwissenheit über einen verursachten Schaden entlässt ihn nicht aus der Verantwortung.

Bürgerinformation Grundstücksentwässerung / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Redaktion: R. Stein (Aktualisierung 2018) (2007)