Bürgerinformation Grundstücksentwässerung / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Redaktion: R. Stein (Aktualisierung 2018) (2007)

Was kostet ein Neuanschluss?

Für einen neuen Entwässerungsanschluss muss der Bauherr folgende Kostenfaktoren einkalkulieren:

  • Kosten für die Planung und den Bau der Entwässerungsanlagen

  • Einmaliger Kanalschlussbeitrag

Der Kanalanschlussbeitrag wird von fast allen Kommunen erhoben zur Refinanzierung der Investitionsaufwendungen für die Abwasserentsorgungsanlagen. Die Berechnungsgrundlage für diesen Beitrag muss in der Entwässerungsgebührensatzung festgelegt sein. Es existieren unterschiedliche Bemessungsansätze. Am weitesten verbreitet ist der sogenannte „Vollgeschossmaßstab“. Hierbei wird die Grundstücksfläche mit der Anzahl der Vollgeschosse gewichtet und so eine „beitragsfähige Grundstücksfläche“ ermittelt, für die ein in der Satzung festgelegter Beitragssatz erhoben wird.

Beispiel zur Berechnung des Kanalschlussbeitrags:

Beitrag [EUR] = Grundstücksgröße [m²] x Beitragssatz [EUR / m²] x Faktor 1 x Faktor 2 x Faktor 3

Hierin ist:

Grundstücksgröße [m²] = tatsächliche Grundstücksgröße laut Kataster

Beitragssatz [EUR / m²] = Grund-Beitragssatz gemäß Abwassergebührensatzung

Faktor 1= Art der Nutzung, differenziert nach Wohngebiet, Kerngebiet, Gewerbegebiet, Industriegebiet

Faktor 2 = Maß der Nutzung, abhängig von der Geschosszahl

Faktor 3 = Art des Anschlusses, differenziert nach häuslichem Schmutzwasser, Niederschlagswasser, Vollanschluss (Gemeinsamer Anschluss von häuslichem Schmutzwasser und Niederschlagswasser)

Bürgerinformation Grundstücksentwässerung / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Redaktion: R. Stein (Aktualisierung 2018) (2007)