Wann muss die Dichtheit geprüft werden?
Die Fristen für die Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen sind in der DIN 1986-30 in Verbindung mit dem Wasserhaushaltsgesetz § 18 b bundesweit geregelt. Darüber hinaus sind in NRW im Landeswassergesetz [LWGNRW07] die Prüffristen festgelegt.
Die Fristen der Dichtheitsprüfung richten sich in NRW nach folgenden Kriterien:
Außerhalb von Wasserschutzgebieten kann Ihre Stadt/Gemeinde aber auch abweichende Fristen festlegen, welche bis zum Jahr 2023 reichen können. Informationen hierzu können bei Ihrer Stadt bzw. Gemeinde oder Ihrem Entwässerungsbetrieb erfragt werden.
Grundsätzlich kann nach § 61a des LWG NRW [LWGNRW07] die Gemeinde durch Satzung kürzere Zeiträume für die erstmalige Prüfung festlegen, wenn dies im Zusammenhang mit dem Ausbau oder der Instandhaltung der örtlichen Kanalisation steht und der Gefahrenabwehr dient.
In Ergänzung empfehlen einige Kommunen auch vorhandene private Regenwasserleitungen auf Dichtheit zu prüfen.