Bürgerinformation Grundstücksentwässerung / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Redaktion: R. Stein (Aktualisierung 2018) (2007)

Bürgerinformation Grundstücksentwässerung

 

Strom kommt aus der Steckdose.

Wasser kommt aus dem Wasserhahn.

Abwasser verschwindet im Abfluss.

Die ordnungsgemäße Entsorgung Ihres Regenwassers und Schmutzwassers wird als Selbstverständlichkeit hingenommen. Aber die Zuständigkeit liegt nicht allein bei der öffentlichen Hand. Hier ist jeder einzelne Grundstücksbesitzer gefordert. Sie sind laut Gesetzgebung der Betreiber und damit auch verantwortlich für den ordnungsgemäßen Bau, Betrieb und Unterhalt Ihrer privaten Entwässerungsanlage, und das nicht nur, wenn die Folgen schadhafter Grundstücksentwässerungsanlagen - wie z.B. bei Kellerüberflutungen - unmittelbar spürbar sind.

Schadhafte und falsch angeschlossene Leitungen führen zu erhöhtem Abfluss und Überlastungen im öffentlichen Kanal, zu Problemen an der Kläranlage und zu erhöhten Abschlägen von Abwasser in die Flüsse und Bäche. Die Betreiber der öffentlichen Kanalnetze sind gezwungen diese Mehraufwendungen für Bau und Betrieb auf die Abwassergebühren umzulegen.

Schäden in den privaten Leitungen wirken sich also nicht nur auf die Funktionsfähigkeit aus, sondern auch auf die Geldbörse des Grundstückseigentümers.

Die Erkenntnis, dass die Grundstückentwässerungsanlagen - wie das Gebäude - einen Vermögenswert darstellen, wird sich zunehmend durchsetzen. Daher sollte jeder Grundstückeigentümer - abgesehen von der gesetzlichen Verpflichtung - am Vermögenserhalt interessiert sein.

Viele Gründe, sich über diese Thematik zu informieren.

Bürgerinformation Grundstücksentwässerung / Hrsg.: Prof. Dr.-Ing. Stein & Partner GmbH, Redaktion: R. Stein (Aktualisierung 2018) (2007)