Ermittlung von Nutzungsdauern auf Basis einer Bewertung der qualitätsmindernden Risiken von Sanierungsverfahren

08.07.2014

Aktuell basieren Nutzungsdauern von Sanierungsverfahren auf Erfahrungswerten von Betreibern oder orientieren sich an den von Systemanbietern (Sanierungsverfahren) und / oder Materialherstellern bereitgestellten Angaben bezüglich des Alterungsverhaltens des Materials.

Erfahrungswerte wiederum benötigen eine breite Datenbasis um statistisch valide Aussagen treffen zu können. Diese Datenbasis existiert für die meisten Sanierungsverfahren nicht im ausreichenden Maß in Bezug auf Umfang und insbesondere in Bezug auf die zeitliche Verteilung über mehrere Dekaden.

Angaben von Herstellern, die auf Untersuchungen unter "definierten" Bedingungen im Labor oder einem Prüfinstitut basieren, bilden wiederum die Vielfältigkeit an Baustellen- und insbesondere Problemsituationen nicht im ausreichenden Maße wieder, um pauschale Aussagen zur Nutzungsdauer ableiten zu können.

Für eine differenzierte Beurteilung der technischen Nutzungsdauer von Sanierungsverfahren ist daher eine individuelle Betrachtung aller möglichen, der Anwendung eines Sanierungsverfahrens innewohnenden Fehlerquellen mit Einfluss auf die Qualität notwendig. Diese Fehlerquellen, nachfolgend Risiken genannt, müssen bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit, des potentiellen Ausmaßen auf die Qualitätsminderung und bezüglich der Möglichkeiten der Risikominimierung bewertet werden, um Aussagen bezüglich einer Nutzungsdauer für einen konkreten Anwendungsfall treffen zu können.

Jedes Sanierungsverfahren beinhaltet eine unterschiedlich hohe Anzahl von Prozessschritten. Grundsätzlich gilt, je weniger Prozessschritte, d.h. je weniger Stellschrauben, desto robuster ist ein Verfahren gegenüber Anwendungsfehlern. Diese verkürzte Betrachtung reicht allerdings nicht aus, um Sanierungsverfahren bezüglich ihrer Risiken beurteilen zu können, da damit noch keine Aussage über die Robustheit eines einzelnen Prozessschrittes gegenüber Anwendungsfehler  möglich ist. Somit ist für jeden Prozessschritt eine individuelle Beurteilung der Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines Anwendungsfehlers (Risikowahrscheinlichkeit) und dessen Auswirkung bzw. Ausmaß auf die Qualitätsminimierung (Risikopotential) erforderlich.

Im Rahmen der Arbeitsgruppe LEWEKA (http://www.leweka.de), die im Jahr 2013 in dem VSB-Fachausschuss "Risikobewertung" (http://www.sanierungs-berater.de) aufgegangen ist, wird daher ein Bewertungssystem für Sanierungsverfahren erarbeitet, mit dem eine, auf den jeweiligen Anwendungsfall bezogene, Abschätzung der zu erwartenden Nutzungsdauer ermöglicht wird.

Das Bewertungssystem ist tabellarisch aufgebaut und listet für jeden Prozessschritt eines Sanierungsverfahrens die Risiken auf, die qualitätsmindernd wirken. Jedem Risiko werden eine Risikowahrscheinlichkeit und ein Risikopotential zugeordnet.

Das Risikopotential (Bewertung der Auswirkung) wird mittels einer 4-stufigen Skala und die Risikowahrscheinlichkeit (Wahrscheinlichkeit des Eintretens) mittels einer 5-stufigen Skala bewertet (siehe Tabelle 1).

Tabelle 1: Skalen zur Bewertung von Risikopotential und Risikowahrscheinlichkeit

Risikopotential (Bewertung der Auswirkung)

Risikowahrscheinlichkeit

(Wahrscheinlichkeit des Eintretens)

Beschreibung Numerische Bewertung Beschreibung Numerische Bewertung
gering 1 keine, nicht relevant 0
mittel 2 niedrig 0,25
hoch 3 mittel 0,50
sehr hoch 4 hoch 0,75
    immer 1

 

Mit der Kenntnis eines etwaigen Risikos sowie dessen Schadenspotentials und dessen Eintrittswahrscheinlichkeit ist eine Risikoprävention bzw. eine Risikoreduzierung durch qualitative oder quantitative Kontrollmaßnahmen möglich.

Der Anwender des Bewertungssystems kann daher, soweit möglich und gewollt, jedem Risiko eine Maßnahme zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätskontrolle zuordnen. Qualitative Maßnahmen können Risiken reduzieren und unter Umständen auch deren Eintritt verhindern; quantitative Maßnahmen ermöglichen eine Risikoprävention. Tabelle 2 listet Maßnahmen zur Risikoreduzierung und Prävention auf. Die Skale der Risikoreduzierung geht von 0 % (keine Reduzierung) bis 100 % (vollständige Risikoprävention).

Jede Maßnahme zur Risikoreduzierung ist mit einem Aufwand und daher auch mit Kosten verbunden. Die Entscheidung für eine Maßnahme zur Qualitätssicherung bzw. Qualitätskontrolle ist daher auch immer eine Entscheidung für Mehrkosten.

Tabelle 2: Maßnahmen zur Risikoreduzierung

Als Ergebnis der Anwendung des Bewertungssystems ergibt sich für ein spezifisches Sanierungsverfahren unter Berücksichtigung individueller Maßnahmen der Qualitätskontrolle und -sicherung ein Minderungsfaktor, der mit einer noch zu bestimmenden möglichen technischen Nutzungsdauer eines Sanierungsverfahrens multipliziert wird. Dieses Ergebnis liefert dann die zu erwartende, mögliche Nutzungsdauer im konkreten Anwendungsfall.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.sanierungs-berater.de.

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