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Eine Möglichkeit, die Verschleißbeanspruchungen in Abwasserleitungen und -kanälen zu vermindern, sah man lange Zeit in der Begrenzung der Fließgeschwindigkeit. Als zulässige Höchstgeschwindigkeiten galten z. B. im Jahre 1965 [Busch65]:

  • Schmutzwasserkanäle des Trennsystems
    vmax = 2,5 m/s bis 3 m/s

  • Misch- und Regenwasserkanäle (wegen der relativ seltenen Höchstbelastung)
    vmax = 3 m/s bis 4 m/s (Betonrohre)
    vmax = 4 m/s bis 5 m/s (Schleuderbeton und …

Unter dem Hauptkode „Verschobene Verbindung“ versteht man die nicht geplante Abweichung der Kanäle von einer bei der Planung und/oder bei der Bauausführung unter Umständen situationsbedingt festgelegten Solllage (Lageabweichung).

DIN EN 13508-2 charakterisiert diesen Schaden wie folgt: „Miteinander zu verbindende Rohre sind gegenüber ihrer beabsichtigten Lage verschoben. Verschiebungen in Längsrichtung kleiner als 10 mm sind nicht aufzuzeichnen.“ …

Die Quantifizierung des Schadens erfolgt nach DIN EN 13508-2 in Abhängigkeit seiner Charakterisierung.

Bei einer Verschiebung in Längsrichtung, nachfolgend auch Axialverschiebung genannt, ist das Maß der Verschiebung in mm anzugeben (Abstand zwischen Spitzende und der Innenseite Muffe des nächsten Rohres (≥ 20 mm nach DWA-M 149-2; ≥ 10 mm nach DIN EN 13508-2)).

Bei einer radialen Verschiebung ist die Distanz der Verschiebung in mm anzugeben. DWA-M …

Die Angabe der Lage am Umfang erfolgt lediglich bei einer Verschiebung radial oder im Winkel. DIN EN 13508-2 betrachtet in diesem Zusammenhang nur die radiale Verschiebung, die einen Versatz in der Rohrsohle nach oben (12 Uhr / Bild 1) oder nach unten (6 Uhr / Bild 2) in Inspektionsrichtung verursacht [EN13508-2:2011].

„Zur Ermittlung des Winkels zwischen den beiden Rohrachsen bei Verschiebung im Winkel sollte der Inspekteur den maximalen und minimalen …

Lageabweichungen dürfen nur im Rahmen der vom Auftraggeber bzw. von Normen, Richtlinien und Arbeitsblättern festgesetzten Toleranzen liegen. Solche Toleranzmaße existierten bzw. existieren z. B. für:

  • Längenänderungen durch Temperatureinwirkungen (DIN 19543)
  • Achsenverschiebungen (DIN 1986-1)
  • Abwinklungen (DIN EN 476)
  • Abweichungen senkrecht zur Achsrichtung bzw. Schwerkrafteinwirkung (DIN 19543)

Die jeweiligen Toleranzmaße gelten für neuverlegte …

Zusätzlich zu den Schadenscharakterisierungen nach DIN EN 13508-2 ist in diesem Zusammenhang auch der Begriff Unterbogen zu berücksichtigen.

Nach DWA-M 149-2 bestehen Unterbögen aus der Abfolge mehrerer Verschiebungen im Winkel. Diese Verschiebungen sind – soweit erkennbar – einzeln anzugeben. Der Beginn des Unterbogens ist in der ersten Beschreibung zusätzlich als Streckenanfang und das Ende des Unterbogens in der letzten Beschreibung als Streckenende …

Als Ursachen für Lageabweichungen kommen in Frage:

  • Hydrogeologische Veränderungen
  • Veränderungen der von außen wirkenden Kräfte (Belastungsänderung)
  • Setzungen
  • Bettungsänderungen als Folge von Infiltration (BBF) / Exfiltration (BBG) (Undichtigkeiten) in Verbindung mit Eindringen von Bodenmaterial (BBD)
  • Fehlerhaftes Auflager
  • Bersenkungen [Hollm85] [Meißn76] [Schil81]
  • und Erdbeben

Die Auswirkungen von Lageabweichungen auf die Kanäle hängen von der Art der Leitung – biegesteif oder biegeweich – bzw. von der Art der Rohrverbindung – starr bzw. zugfest oder gelenkig – ab.

Die mit den Lageabweichungen verbundenen Bewegungen können dabei in Abhängigkeit von deren Größenordnung hauptsächlich die nachstehenden Schadensfolgen bewirken:

  • Abreißen von angeschlossenen Rohrleitungen
  • Verlust von Funktion der Haltung durch Gegengefälle

Wichtig:

Der Hauptkode „Feststellung der Innenauskleidung“ nach DIN EN 13508-2 unterscheidet sich von allen anderen bisher behandelten Hauptkodes dadurch, dass in diesem speziellen Fall nicht mehr von einem Schaden, sondern von einer FESTSTELLUNG die Rede ist, obwohl de facto viele der Feststellungen zweifelsfrei Schäden mit entsprechenden Schadensfolgen darstellen [EN13508-2:2011].

(Bild: Feststellung der Innenauskleidung (BAK) - Riss (I)) (Bild: …

Die Charakterisierung des Schadens erfolgt gemäß [EN13508-2:2011] nach der Art der Feststellung mit Hilfe der in Tabelle aufgeführten Kodezusätze A bis N bzw. Z.

Die Quantifizierung der jeweiligen Feststellung erfolgt ebenfalls gemäß der Tabelle.

(Tabelle: Auswahltabelle für die Charakterisierung des Schadensbildes „Feststellung der Innenauskleidung (DAK)“ in Anlehnung an DWA-M 149-2 und DIN EN 13508-2)

Falten in der Auskleidung (Kodezusatz D) sind zusätzlich wie folgt zu beschreiben:

  • In Längsrichtung - Falte, die im Wesentlichen parallel zur Rohrachse verläuft (Kodezusatz A)

  • Radial am Umfang - Falte, die im Wesentlichen am Umfang verläuft (Kodezusatz B)

  • Komplex (Kodezusatz C)

  • Spiralförmig (Kodezusatz D)

(Bild: Feststellung der Innenauskleidung (BAK) - Beulen in der Auskleidung nach innen (E)) (Bild: Feststellung der Innenauskleidung (BAK) - …

Nachfolgend sind einige Beispiele für Feststellungen bezüglich der Innenauskleidung mit den zugehörigen Kodierungen nach [EN13508-2:2011] dargestellt.

(Bild: Feststellung der Innenauskleidung – Beulen in der Auskleidung) (Bild: Feststellung der Innenauskleidung – Radiale Faltenbildung beim Noppenschlauch) (Bild: Feststellung der Innenauskleidung – Faltenbildung in Längsrichtung mit Querschnittsreduzierung bei einem nicht fachgerecht eingebauten Schlauchliner)

Als mögliche Ursachen für die in [EN13508-2:2011] aufgeführten Feststellungen der Innenauskleidung kommen unter anderem in Frage:

  • Kanalsanierungsmaßnahme nicht fachgerecht ausgeführt

  • Fehler bei der Konfektionierung und dem Einbau des Schlauches

  • Falsche Materialwahl

(Bild: Kanalsanierungsmaßnahme nicht fachgerecht ausgeführt – vor der Sanierung – Hohlräume, fehlende Wandungsteile nicht verspachtelt, injiziert, verpresst ) (Bild: Kanalsanierungsmaßnahme …

Die möglichen Schadensfolgen der Feststellungen bezüglich der Innenauskleidung sind:

  • Reduzierung der hydraulischen Leistungsfähigkeit

  • Erhöhter Betriebsaufwand

  • Verstopfungsgefahr

  • Infiltration (BBF) (Exfiltration (BBG) (Undichtigkeiten)

  • Erhöhter Aufwand bei Sanierung des sanierten Bereichs

Die Definition einer „schadhaften Reparatur“ (Hauptkode BAL) lautet nach DIN EN 13508-2: „Eine Reparatur wurde an einer Abwasserleitung oder einem Abwasserkanal, die/der nun schadhaft ist, durchgeführt.“ Zusätzlich zu der Kodierung der schadhaften Reparatur ist auch der Kode für eine punktuelle Reparatur zu verwenden. In dem Fall, bei dem die Reparatur durch eine örtlich begrenzte Innenauskleidung erfolgte, sollte der Hauptkode BAK verwendet werden.

Die Charakterisierung erfolgt zum einen über die Art des Schadens mit Hilfe der in der Tabelle aufgeführten Kodezusätze A bis N bzw. Z, und zum anderen über die Art des Verlaufes [EN13508-2:2011]:

  • Art des Verlaufes (sofern dies zutreffend ist)
    • In Längsrichtung; im Wesentlichen parallel zur Rohrachse (Kodezusatz A)
    • Radial am Umfang; im Wesentlichen am Umfang des Rohres (Kodezusatz B)
    • Komplex (Kodezusatz C)

Die Tabelle beinhaltet auch die Quantifizierung …

Wichtig:

DWA-M 149-2 schränkt die Anwendung des Hauptkodes „Schadhafte Reparatur“ dahingehend ein, dass der „Kode nur für in sanierten Kanalstrecken eingesetzte Reparaturverfahren und nur als Mehrfachbeschreibung“ nach der Verwendung des Kodes für eine punktuelle Reparatur (BCA) angewendet werden darf. Darüber hinaus gilt er „nicht für ausgetauschte Rohre“ [DWAM149-2:2008].

Handelt es sich bei dem vorliegenden Schaden um „Wand fehlt teilweise (Kodezusatz …

Zu den Schäden des Hauptkodes „schadhafte Reparatur“ zählen überwiegend diejenigen, die aus nicht fachgerechter Ausführung resultieren.

(Tabelle: Schadhafte Reparatur – Gelöste Edelstahlmanschette mit beispielhafter Kodierung des Schadens)

(Tabelle: Schadhafte Reparatur – Gelöste Edelstahlmanschette mit beispielhafte Kodierung des Schadens)

Zu den möglichen Ursachen der Schäden des Hauptkodes „schadhafte Reparatur“ zählen beispielweise:

  • Auswahl eines ungeeigneten Reparaturverfahrens

  • Auswahl eines ungeeigneten Sanierungswerkstoffes

  • Unzureichende Vorbereitung der zu reparierenden Stelle (z. B. Reinigung, Entfernung von Ablagerungen, Untergrundvorbehandlung etc.)

  • Nicht fachgerechte Ausführung des Reparaturverfahrens

Die möglichen Folgen einer schadhaften Reparatur sind nahezu identisch mit denen für das Schadensbild „Festellung der Innenauskleidung“:

  • Reduzierung der hydraulischen Leistungsfähigkeit

  • Erhöhter Betriebsaufwand

  • Verstopfungsgefahr

  • Infiltration (BBF) / Exfiltration (BBG)

  • Erhöhter Aufwand bei erneuter Reparatur

Die beiden Hauptkodes „Boden sichtbar (BAO)“ und „Hohlraum sichtbar (BAP)“ werden nach [EN13508-2:2011] verwendet, um einen Schaden zusätzlich näher zu beschreiben, bei dem durch die Schadensstelle hindurch entweder der anstehende Boden oder ein Hohlraum außerhalb der Rohrleitung sichtbar ist. Nach [DWAM149-2:2008] sind diese Hauptkodes als sekundäre Erscheinung nur in Verbindung mit dem sogenannten Primärschaden zur Beschreibung zu verwenden.

(Bild: …

Nachfolgend sind einige Beispiele für Schadensbilder und deren Kodierung nach DIN EN 13508-2 dargestellt, die durch den Hauptkode „Boden sichtbar“ oder „Hohlraum sichtbar“ näher beschrieben werden. Die Lage am Umfang, an der der Boden oder Hohlraum sichtbar ist, ist aufzuzeichnen.

(Bild: Rohrbruch – Fehlendes Wandsegment und Boden sichtbar) (Bild: Rohrbruch – Fehlendes Wandsegment und Hohlraum sichtbar) (Bild: Boden und Hohlraum sichtbar)

[EN13508-…

Wichtig:

Die Schäden „Boden sichtbar“ und „Hohlraum sichtbar“ können nicht auf eine einzige Schadensursache zurückgeführt werden.

Deshalb dürfen die beiden Hauptkodes, wie bereits erwähnt, nicht alleine stehen, sondern sie sind immer nur als sekundäre Information in Verbindung mit dem Hauptkode eines anderen Schadens zu sehen.

Mögliche Schadensfolgen sind:

  • Infiltration (BBF) / Exfiltration (BBG)

  • Eindringen von Bodenmaterial (BBD)

  • Gefährdung der Standsicherheit (Rohrbruch / Einsturz) (BAC)

  • Tagbruch [Bilder]

  • Erhöhter Betriebsaufwand

(Bild: Straßeneinbruch aufgrund eines geschädigten Abwasserkanals ) (Bild: Straßeneinbruch aufgrund eines geschädigten Abwasserkanals) (Bild: Straßeneinbruch aufgrund eines geschädigten Abwasserkanals)

Die DIN EN 13508-2 definiert den Schaden „Ablagerungen (BBC)“ als „durch Schwerkraft an der Sohle oder am Boden eines Teils des Entwässerungssystems abgelagertes Material“ [EN13508-2:2011].

Ablagerungen bestehen in der Regel aus eingeleiteten Feststoffen (oberes Bild), die sich aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften und der hydraulischen Verhältnisse im Kanalnetz absetzen und nicht mit dem Abwasserabfluss abgeleitet und Abwasserbehandlungsanlagen …