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Bei doppelwandigen Abwasserkanälen befindet sich das Produktrohr in einem wasserdichten Mantelrohr, dessen Innendurchmesser größer ist als der Außendurchmesser des Produktrohres. Die Zwischenräume der doppelwandigen Rohre (Ringspalt oder Ringraum) können begehbar oder nichtbegehbar ausgeführt werden [ATVM146] (Bild 6.4.2.1.1) |
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Bei einwandigen Kanälen gelten nach [MULUF84] folgende Forderungen:
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In diesem Fall wird die Redundanz durch ein ursprünglich für Deponieabdichtungen entwickeltes [Finst90] Mineralgemisch erzielt, das in der Leitungszone eingebracht wird und dort aufgrund seiner Struktur einerseits die Bettungsfunktion für den verlegten einwandigen Kanal und zusätzlich eine Abdichtungs- und Schadstoffsorptionsfunktion erfüllt (Bild 6.4.2.1.3) (Bild 6.4.2.1.3) .
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(Bild: Querschnitt eines einwandigen Kanals mit Dränrohren [ATVM146]) Schmutzwasserkanäle werden auf einem Betonauflager eingebaut und mit Dränagekies gebettet, wobei die erforderlichen Bettungsbedingungen erreicht werden und gleichzeitig ein Filterkörper aufgebaut wird. Parallel dazu werden die Dränrohre auf einem profilierten Betonauflager verlegt. Der gesamte Kieskörper ist mit filterstabilem Geotextil umgeben (Bild 6.4.2.1.4) . Schmutzwasserkanal … |
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(Bild: Schachtausbildung für einwandige Abwasserkanäle nach [ATVM146]) Für die Herstellung der Schächte gelten DIN 19549 [DIN19549] sowie die ATV-Arbeitsblätter A 139 [ATVA139:1988] und A 241 [ATVA241:1994] (Abschnitt 1.8) . Alle Schachtteile einschließlich der Verbindungen müssen einem inneren und äußeren Wasserdruck von 0 bis 0,5 bar dauernd standhalten. Bei höheren Beanspruchungen sind entsprechende Anforderungen zu vereinbaren [ATVA142:1992] . |
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16.02.2011 Instandhaltung von Kanalisationen Technische Anforderungen bezüglich Neuverlegung und Instandhaltung Für die Verlegung von Rohren und anderen Fertigteilen in Wasserschutzgebieten gelten DIN 4033 [DIN4033:1979] , ATV-A 139 [ATVA139:1988] und seit 1997 DIN EN 1610 [DINEN1610:1997] . Darüber hinaus ist nach [ATVA142:1992] folgendes zu beachten:
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16.02.2011 Instandhaltung von Kanalisationen Technische Anforderungen bezüglich Neuverlegung und Instandhaltung
Der Inspektion ist bei Kanälen in Wasserschutzgebieten eine besondere Aufmerksamkeit … |
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In der Wasserschutzzone III ist die Verlegung und der Betrieb von Kanälen unter Beachtung der notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Gewässer grundsätzlich zulässig. Dies gilt gleichermaßen für den Bau und den Betrieb von Bauwerken des Entwässerungsnetzes, wie Schächte, Pumpwerke, Regenüberläufe, Rückhaltebecken [ATVA142:1992] . Im Hinblick auf eine Abwasserdurchleitung und eine Versenkung oder Versickerung von Abwasser legt DVGW-Arbeitsblatt W 101 [… |
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16.02.2011 Die Anforderungen nach ATV-A 142 [ATVA142:1992] für die Planung und Ausführung von Kanälen in der Wasserschutzzone III weichen kaum von denen für Kanäle außerhalb von Wasserschutzgebieten ab. Lediglich die im Abschnitt 6.4.2.2 zitierten Anforderungen zur Ausführung sind zu beachten. Im Gegensatz dazu werden vom Staatlichen Amt für Wasser- und Abfallwirtschaft (StAWA), Düsseldorf detaillierte Anforderungen gestellt [Düsse90] :
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16.02.2011 Nach ATV-A 142 [ATVA142:1992] wird für öffentliche Kanäle in der Schutzzone III eine optische Inspektion im 5-jährigen Turnus empfohlen und für private Kanäle (Grundstücksentwässe-rungsanlagen) in einem Turnus von 5 Jahren vorgeschrieben. Entsprechend dem Zustand und der Belastung der Anlagen können kürzere Zeitabstände notwendig sein. Werden bei der Inspektion Schäden an Rohren oder Rohrverbindungen festgestellt, so ist der Abwasserzufluß unverzüglich … |
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16.02.2011 Instandhaltung von Kanalisationen Kanäle in Wasserschutzgebieten - besondere Anforderungen an die Instandhaltung Die o.a. Anforderungen bezüglich Herstellung und Betrieb von Kanälen sind sinngemäß auch auf Sanierungsmaßnahmen zu übertragen, d.h. bei Schäden an in Betrieb befindlichen Kanälen müssen diese nach den bestehenden Anforderungen für Wasserschutzgebiete [ATVA142:1992] [MULUF84] [Düsse90] behoben werden. Das bedeutet, daß ggf. vorhandene Systeme entflochten werden oder mit anderen Worten die Anschlußkanäle statt an den Abwasserkanal direkt in den … |
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Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen wie z.B. Kanälen und Schächten lassen sich bei Wartungs-, Inspektions- und Sanierungsarbeiten insbesondere bei begehbaren Kanälen (Abschnitt 1.3) nicht vermeiden. Sie haben ein erhöhtes Gefahrenpotential und werden deshalb nach VBG 1 § 36 (1) [VBG1] den "gefährlichen Arbeiten" zugerechnet. Um Beschäftigte vor berufsbedingten Gefahren zu schützen, gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Vielzahl von … |
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Die Verpflichtung, Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten, liegt immer zuerst beim Unternehmer. Die Unternehmerverantwortung kann, mit Ausnahme der Aufsichtspflicht, die immer beim Unternehmer verbleibt, auf Beauftragte übertragen werden. Dem Beauftragten, der in diesem Fall verantwortlich handelt, muß vom Unternehmer eine entsprechende Weisungsbefugnis eingeräumt werden, durch die es ihm ermöglicht wird, die erforderliche Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen … |
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Man unterscheidet bezüglich der Schutzmaßnahmen zwischen
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Hierzu gehören nach [GUVV95]
Für Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen gelten Beschäftigungsbeschränkungen. Die Beschäftigten müssen i.d.R. über 16 Jahre alt sein. "Sie müssen für diese Arbeiten nach Körperbeschaffenheit und Gesundheitszustand geeignet und durch Kenntnis oder Unterweisung … |
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Zum Schutz von Leben und Gesundheit der Versicherten sind vor Beginn und während der Arbeiten in abwassertechnischen Anlagen besondere Maßnahmen zu treffen. Dazu zählen:
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Die vorbereitenden Maßnahmen beinhalten das Erstellen von Arbeitsanweisungen, das Festlegen von Schutzmaßnahmen, die Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Straßenverkehr und das Öffnen von Schachtabdeckungen. "Vor Beginn der Arbeiten hat der Unternehmer in Arbeitsanweisungen Maßnahmen festzulegen, die ein sicheres Arbeiten gewährleisten. Für besondere Einzelfälle hat er Erlaubnisscheine schriftlich zu erteilen" [GUVV95] . Arbeitsanweisungen … |
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"Vor Beginn der Arbeiten muß vom Aufsichtführenden festgestellt werden, ob Gefahren durch Stoffe an den zu betretenden Arbeitsstellen vorhanden sind. Gegebenenfalls sind Maßnahmen gegen Gefahren zu treffen, die während der Arbeiten auftreten können. Messungen sind dabei von einer gesicherten … |
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"Vor Beginn der Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen muß vom Aufsichtführenden festgestellt werden, welche Einrichtungen in diesen Räumen enthalten sind oder während der Arbeit in diese eingebracht werden. Einrichtungen sind nach § 1 Abs. 1 UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1) [VBG1] alle zum Betriebszweck eingesetzten sachlichen Mittel. Hierzu zählen z.B. Rechenanlagen, Kippvorrichtungen, Hochdruckspülgeräte, elektrische … |
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16.02.2011 Instandhaltung von Kanalisationen Schutzmaßnahmen gegen Absturz und gegen Gefahren durch Stoffe
(Bild: Sicherheits-Schachtabdeckrost [FI-Müller])
"Jeder geöffnete Einstieg, auch solche, an denen nicht gearbeitet wird, ist gegen Absturz von Personen zu sichern." Eine geeignete Schutzmaßnahme gegen Hineinstürzen ist z.B. ein gegen Verschieben gesicherter Rost (Bild 7.3.2.4.1) oder eine gegen Verrutschen gesicherte Absperrung mit rot-weißem Anstrich. Bei senkrechten Einstiegen (z.B. Steigeisengänge) sind ab 5 m Tiefe geeignete Absturzsicherungen … |
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16.02.2011 Instandhaltung von Kanalisationen Schutzmaßnahmen gegen Absturz und gegen Gefahren durch Stoffe "Vor Beginn der Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen sind Schutzmaßnahmen zu treffen, die Gefährdungen durch die Wasserzuführung vermeiden, z.B. durch
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